Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Polnische Versicherungszeiten können in Deutschland angerechnet werden
  • ✓ EU-Koordinierungsverordnung macht dies möglich
  • ✓ Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden
  • ✓ Bearbeitungszeit: 3-6 Monate
  • ✓ Professionelle Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten

Rechtliche Grundlagen

Die Anerkennung polnischer Versicherungszeiten basiert auf der EU-Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union.

Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungszeiten, die Sie in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, können bei der Rentenberechnung in einem anderen EU-Staat berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis

Polen ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Versicherungszeiten vor diesem Datum können über bilaterale Abkommen ebenfalls angerechnet werden.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Dokumente sammeln

Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen über Ihre polnischen Versicherungszeiten:

  • Arbeitsbücher (Książeczka pracy)
  • Versicherungsnachweise vom polnischen ZUS
  • Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen
  • Rentenbescheide aus Polen (falls vorhanden)
2

Übersetzung beauftragen

Alle polnischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert keine privaten Übersetzungen.

Tipp: Listen Sie zuerst auf Deutsch auf, welche Dokumente Sie haben, bevor Sie diese übersetzen lassen – das spart Kosten.
3

Antrag bei der DRV stellen

Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Verwenden Sie das Formular V0100 (Antrag auf Kontenklärung).

Fügen Sie alle übersetzten Dokumente bei und erläutern Sie ausführlich Ihre Erwerbstätigkeit in Polen.

4

Nachforderungen bearbeiten

Die DRV wird wahrscheinlich zusätzliche Dokumente anfordern. Reagieren Sie schnell und vollständig auf diese Nachforderungen, um Verzögerungen zu vermeiden.

5

Prüfung abwarten

Die DRV prüft Ihre Unterlagen und holt gegebenenfalls zusätzliche Informationen vom polnischen ZUS ein. Dieser Prozess dauert in der Regel 3-6 Monate.

Benötigte Dokumente im Detail

Grunddokumente (immer erforderlich)

  • Personalausweis/Reisepass - Kopie
  • Versicherungsverlauf - vom deutschen Rentenversicherungsträger
  • Vollständiger Lebenslauf - chronologisch mit allen Tätigkeiten

Polnische Dokumente

  • Książeczka pracy (Arbeitsbuch) - vollständig, alle Seiten
  • ZUS-Bescheinigungen - über eingezahlte Beiträge
  • Arbeitsverträge - aus der Zeit in Polen
  • Lohnabrechnungen - möglichst vollständig
  • Rentenbescheide - falls bereits Rente aus Polen bezogen

Zusätzliche Nachweise

  • Meldebescheinigungen - Wohnsitznachweise
  • Heiratsurkunde - bei Namensänderung
  • Scheidungsurteile - falls relevant
  • Militärdienst-Nachweise - können anrechenbar sein

Häufige Probleme und Lösungen

❌ Problem: Fehlende Dokumente

Arbeitsbücher oder ZUS-Bescheinigungen sind verloren gegangen oder nicht vollständig.

✅ Lösung:

Beantragen Sie beim polnischen ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) eine Zaświadczenie o okresach składkowych (Bescheinigung über Beitragszeiten). Diese kann online beantragt werden.

❌ Problem: Lücken im Versicherungsverlauf

Es gibt Zeiträume, für die keine Nachweise vorhanden sind.

✅ Lösung:

Dokumentieren Sie diese Zeiten detailliert im Lebenslauf. Sammeln Sie indirekte Nachweise wie Mietverträge, Bankbelege oder Zeugenaussagen von ehemaligen Arbeitgebern.

❌ Problem: Ablehnender Bescheid der DRV

Die Deutsche Rentenversicherung erkennt bestimmte Zeiten nicht an.

✅ Lösung:

Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und legen Sie bei begründeten Zweifeln Widerspruch ein. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.